Giro- und Tagesgeld in einem Konto
Ein Girokonto ist heutzutage unabdingbare Voraussetzung, um am wirtschaftlichen Geschehen angemessen teilnehmen zu können. Arbeitgeber zahlen Gehälter nicht mehr in bar aus, sondern bestehen meist aufgrund des automatisierten Verwaltungsvorgangs auf der Angabe einer Bankverbindung. Stadtwerke und Telekommunikationsunternehmen buchen die monatlich anfallenden Zahlungen gegen den Kunden mittels einer Lastschrift von einem Girokonto ab. Auch die Nutzung eines Tagesgeldkontos ist nur unter Angabe eines Girokontos als Referenzkonto möglich, da das Tagesgeldkonto nur zu Anlagezwecken dient und keine Girokontofunktion besitzt. Überweisungen von dort sind nur auf das Girokonto des Anlegers möglich.
Ein Girokonto kann bei Bankinstituten, Sparkassen oder auch über das Internet als online-Konto eingerichtet werden. Es kann vollständig online verwaltet werden und erspart den persönlichen Gang zur Bank. Mit der üblicherweise zugleich ausgegebenen Bankkarte kann der Kontoinhaber an allen Bankautomaten Bargeld abheben. Die Kontoführung über das Internet ist durch verschiedene Sicherheitsvorkehrungen abgesichert. Über das Girokonto können Schecks gezogen werden, die den Kontoinhaber unabhängig von Bargeld machen. Auch werden Kreditkarten ausgegeben, die über das Konto abgerechnet werden. Das Konto kann von Ehepartnern oder anderen Personen auch als Gemeinschaftskonto geführt werden, so dass jeder gleichermaßen verfügungsberechtigt ist. Guthaben wird auf einem Girokonto wenn überhaupt nur unwesentlich verzinst. Normalerweise fallen Gebühren für die Kontoführung an, sowie Gebühren für einzelne Zahlungsvorgänge. Teils werden Girokonten bei einem bestimmten regelmäßigen Geldeingang auch gebührenfrei geführt. Vor allem Schüler, Auszubildende und Studenten zahlen meist keine Gebühren. Wer Probleme mit Gläubigern hat, kann das Girokonto auch als Pfändungsschutzkonto führen, so dass der Kontoinhaber immer über den ihm nach der Pfändungstabelle zustehenden Existenzsicherungbetrag frei verfügen kann. Kompetente Finanzdienstleister helfen mit den betreffenden Kontakten weiter.
Ein Girokonto ist ein sogenanntes Kontokorrentkonto, auf dem eingehende Zahlungen gutgeschrieben und vom Kontoinhaber veranlasste Zahlungsvorgänge zu Lasten des Kontos ausgeführt werden. Merkur Bank kann, ohne dass sie dazu verpflichtet ist, auch Überziehungen erlauben und berechnet für diese geduldete Überziehung einen Überziehungszinssatz. Die Überziehung sollte umgehend, meist spätestens binnen eines Monats wieder zurück geführt werden. Notfalls kann der Kontoinhaber aber auch einen Dispositionskredit beantragen, mit dem die Bank die regelmäßige Überziehung des Kontos dauerhaft zulässt. Entscheidend hierfür sind die Einkommenssverhältnisse des Kontoinhabers, wobei auf regelmäßig eingehende Zahlungen abgestellt wird.